Praxisnahe Beratung für Aufsichtsräte neu gedacht
Das Institut für Aufsichtsorgane unterstützt Sie (und Ihre Bank) in allen aufsichtsratbezogenen Spezialthemen – im Einzelfall oder auch dauerhaft.
Kommen Ihnen diese Herausforderungen bekannt vor?
Hier ein Auszug der aktuellen Themenstellungen unserer Aufsichts- und Verwaltungsräte
Aktualität
Sind Satzung, Geschäftsordnung und Richtlinien noch auf dem aktuellen Stand? Und passen diese Unterlagen auch zu unserem aktuellen Geschäftsmodell?
Eignung
Erfüllen unsere Kandidaten für die Nachfolge die bankaufsichtlichen Anforderungen? Was müssen wir noch unternehmen um die Nachfolge wirklich vollziehen zu können?
Nachfolgeplanung
Haben wir für unseren Vorstand und die Führungskräfte eine wirklich umsetzbare Nachfolgeplanung? Haben wir eine Lösung für die Erreichung einer besseren Diversität in unseren Gremien?
Aussagekraft
Sind unsere Protokolle wirklich aussagekräftig und halten sie einer Prüfung stand? Könnten wir unsere Protokolle im Ernstfall auch der Bankenaufsicht vorlegen?
Weiterentwicklung
Führt unsere bisherige regelmäßige Eignungsprüfung nach BaFin-Merkblatt wirklich zu einer Weiterentwicklung unseres Gremiums und seiner Arbeitsweise? Hilft uns eine externe Begleitung über unseren Tellerrand in andere Banken zu schauen?
Bei diesen Themen unterstützen wir Sie als Aufsichtsrat
Gerne unterstützen wir Ihre Bank bei aufsichtsrechtlichen Spezialthemen. Sie können dabei frei wählen, ob Sie uns nur als Diskussionspartner für Anregungen nutzen möchten oder wir Ihnen auch konkrete Umsetzungsvorschläge zur Anpassung Ihres internen Regelwerks unterbreiten sollen. Schriftliche Auskünfte oder Bestätigungen der Prüfungen sind dabei selbstverständlich und runden Ihre Dokumentation ab.
Optimierung der Tätigkeit als Aufsichtsorgan
Umsetzung der Bafin-Merkblätter
Weitere Unterstützung
Auch virtuelle Beratung möglich!
Wir können unseren gesamten Beratungsprozess digital abbilden. Die virtuelle Beratung ist schnell verfügbar und per Videokonferenz zu nutzen. So kann auch online eine schnelle und ganz persönliche Beratung stattfinden.
Buchen Sie jetzt ihr unverbindliches Erstgespräch mit uns!
Über Colette Sternberg
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Seit über 20 Jahren begleitet Colette Sternberg als freiberufliche Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Banken in aufsichtsrechtlichen Fragen, gibt zahlreiche Seminare und steht beratend auch in vielen Notfällen mit Aufsicht oder Prüfern zur Seite. Ihr Motto lautet dabei „Ein gutes Pferd springt knapp“! Bis heute hat Sie mit über 400 Genossenschaftsbanken und über 150 Sparkassen gearbeitet.
Als Wirtschaftsprüferin folgt Sie dem IDW Wertekodex und verpflichtet sich dessen ethischen Zielen und Verhaltensgrundsätzen.
Das sagen unsere Teilnehmer
C. W.
Aufsichtsrat VR Bank eG
... rundum wohlgefühlt
Ich und meine Mitstreiter aus dem AR der VR Bank eG haben uns rundum wohlgefühlt und waren inhaltlich und von der Atmosphäre begeistert.
Dr. Hubertus Porschen
Aufsichtsrat Volksbank
... begeistert von ihrem Wissensschatz
Ich habe Frau Sternberg in mehreren Schulungen (sowohl digital als auch in Präsenz) für Aufsichtsräte erlebt und bin begeistert von ihrem Wissensschatz, ihrer Kompetenz und auch der unterhaltsamen Art und Weise dieses Wissen zu vermitteln.
U. S.
Aufsichtsrat Sparda-Bank
Immer auf dem aktuellsten Stand
Selten konnte eine Seminarleitung derart kompetent als auch empathisch überzeugen. Frau Sternberg ist auf dem aktuellsten Stand, was Informationen, aber auch Ableitungen für die Aufsichtsräte, in den Bankenbranche betrifft. Vor allem für die Genossenschaftsbanken konnte Frau Sternberg ganz klare Fragestellungen und mögliche Zukunftsszenarien darstellen, die sehr hilfreich waren.
FAQ
Ja. Colette Sternberg arbeitet ausschliesslich für deutsche Kreditinstitute. Nicht für Versicherungen oder andere Branchen. Das hat fachliche und rechtliche Hintergründe.
Verantwortlich für die Weiterbildung der Aufsichtsräte ist die Bank. Die Kosten werden in der Regel auch von der Bank übernommen.
Jedes Aufsichtsgremium kann auf Kosten der Bank sachverständige Dritte einbeziehen. Voraussetzung dafür ist eine Beschlussfassung des Gremiums bzw. des Ausschusses. Bei näheren Fragen, melden Sie sich einfach kurz.
Ja.
In unserem Blog. Wir bieten zudem einen kostenlosen Newsletter an, sowie in unregelmäßigen Abständen Webinare.
In unserem Institut unterstützen wir auch zukünftige Mitglieder. Zum Beispiel unsere Schulung “Neu im Aufsichtsrat”, “Basisseminar Aufsichtsrat”. Auch unser Newsletter und unser Blogbereich empfehlen sich.