Mehr Nachhaltigkeit

Schneller als manchem lieb ist verabschiedet die EU Richtlinien und Verordnungen zum Umbau der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Dabei sind für Deine Bank zwei Ziele des EU-Aktionsplan direkt relevant:

  1. Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken
  2. Transparenz in der Finanztätigkeit fördern

Banken bekommen eine zentrale Transmissionsrolle beim Umbau der Wirtschaft. Der Bankaufseher trägt dabei die Risikobrille und unterstützt den EU-Aktionsplan indem in nicht-nachhaltigen Geschäften Risiken gesehen werden, die eine Bank zu messen, zu steuern und voraussichtlich auch gezielt mit Eigenkapital unterlegen muss. Im künftigen Lagebericht müssen zeitlich gestaffelt alle Banken über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent berichten. Ich berichtete hier vor kurzem im Blog: https://colettesternberg.blog/ueberblick-zur-entwicklung-des-nachhaltigkeitsreporting/

Wandel in Risikolandschaft

Hierdurch verändert sich Deine Risikolandschaft:

  • Finanzierungsrisiko: Der Umfang der Kreditzusage und die Kreditkonditionen werden sich zunehmend an den Grad der Nachhaltigkeit der unternehmerischen Tätigkeit gekoppelt. Bei diesem Prozess müssen wir unsere Kunden unterstützen um die gewachsenen Hausbankbeziehungen fortzuführen.
  • Offenlegungsrisiko: Mit den neu geforderten Nachhaltigkeitsberichten gehen zwei Risiken einher: Zum einen das Risiko, dass die geforderten Informationen nicht bereitgestellt werden können, da sie nicht erhoben wurden. Zum anderen besteht das Risiko, dass die erhobenen Informationen falsch oder unvollständig sind. In beiden Fällen können erhebliche Nachteile für Deine Bank entstehen.
  • Haftungsrisiko: Bei Nichtverfolgung der ESG-Anforderungen können erhebliche Streitigkeiten mit nahezu jedem Stakeholder entstehen (sei es in Bezug mit dem Lieferkettengesetz wo regelmäßig Kreditnehmer betroffen sind oder auch Klagen wegen Umweltverschmutzungen). Bei Verletzungen drohen Schadensersatzansprüche, Sanktionsverfahren und empfindliche Bußgelder.
  • Reputationsrisiko: Alle Banken stehen unter enger Beobachtung am Markt und die Greenwashing-Vorwürfe reißen nicht ab und können auch Deine Bank treffen. Auch hier ist die Bankenaufsicht berechtigt mit Sanktionen und Bußgeldern einzugreifen.

Unternehmerische Chancen

Es bieten sich aber tolle unternehmerische Chancen für Deine Bank:

  • Mehr Wachstum: Die Transformation der Wirtschaft wird einen enormen Kreditbedarf auslösen. Außerdem werden die Großbanken noch stärker vom Kapitalmarkt beobachtet und selbst die Bundesbank erwartet, dass die Großbanken sich von Kunden trennen werden, die nicht transparent genug sind (in der Industrie wird ja unter 250 Mitarbeiten nie ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen sein) oder die den Transformationsprozess nicht schnell genug bewältigen oder auch weil der Transformationsprozess zu aufwändig wäre zu begleiten. Dies sind neue Kundenpotentiale für Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
  • Geringere Kosten: Eine gezielte Umsetzung der ESG-Anforderungen eröffnet die Chance, Kosten merklich zu senken. Reduktion und Optimierung des Ressourcenverbrauchs (z.B. Einkauf, Energie, Verpackungen) durch Effizienzsteigerungen und Einführung von Kreislaufkonzepten.
  • Erfolgreiche Talentgewinnung: Die Ansprüche der Bewerber an ihren Arbeitgeber hinsichtlich eines sinnvollen Unternehmenszwecks und der gelebten Verantwortung gegenüber der nächsten Generation steigen spürbar an. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Mitarbeiterzufriedenheit und -identifikation sowie die Motivation bei innovativen und nachhaltigen wirtschaftenden Unternehmen deutlich höher ist, was Fluktuation reduzieren kann und Leistungsbereitschaft positiv beeinflusst.

Seminare buchen!

Die beste Weiterbildung für Ihren Sie. Schauen Sie sich jetzt unsere freien Termine an:

Welche Aufgaben und Arbeitsinhalte kommen auf Deinen Aufsichts- / Verwaltungsrat zu?


  1. Wesentlichkeitsanalyse: Um Struktur in das mächtige ESG-Thema zu bekommen, ist die Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Vermutlich setzt Deine Bank hierzu bereits erste Nachhaltigkeitscockpits ein, die am Markt (z.B. von N-Motion) verfügbar sind.
  2. ESG-Ziele und Maßnahmen: Für alle relevanten Handlungsfelder sollte der Vorstand einen konkreten Plan erarbeiten. Die Ziele und Maßnahmen sollten in Deinem Gremium auf Geeignetheit und Vollständigkeit diskutiert werden.
  3. ESG-konforme Unternehmensstrategie: Dein Gremium sollte sich intensiv mit relevanten Handlungsfeldern auseinandersetzen, um die Strategie weiterzuentwickeln. Nur so können die sehr großen Chancen auch tatsächlich genutzt werden.
  4. Risikomanagement: Die kommende MaRisk-Novelle wird hier umfangreiche Vorgaben machen, die noch in diesem Jahr umzusetzen sind (ich berichtete Dir hier im Blog dazu: https://colettesternberg.blog/ezb-macht-mit-klimarisiken-ernst/). Hierüber sollte sich Dein Gremium berichten lassen und die Prüfung durch den Abschlussprüfer / Verbandsprüfer kritisch verwerten.
  5. Steuerung und Berichterstattung: Schließlich sollte Dein Gremium festlegen in welchem Umfang und in welcher Form es über den Fortschritt bei den ESG-Aktivitäten informiert werden möchte. In jedem Fall sollte die Berichterstattung über die einfache Vorlage des fertiggestellten Nachhaltigkeitsberichts hinausgehen. Es bietet sich ein regelmäßiger Bericht in den Sitzungen an. Je nach Kennzahlenauswahl und deren Erhebung ¼ oder ½ jährliche Fortschrittsberichte.
  6. ESG-Kompetenz und Mandat in den Gremien: Die Bedeutung von ESG für Deine Bank und damit auch für Dein Gremium macht deutlich, dass es auch entsprechender Kompetenz bedarf, um den Ambitionslevel der strategischen Ziele beurteilen und auf der anderen Seite die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen kompetent überwachen zu können. Das kann entweder durch die Berufung qualifizierter Aufsichts-/Verwaltungsräte oder auch durch die Hinzuziehung externer Expertise erfolgen.
  7. ESG-Ziele und Vorstandsvergütung: Um der Erreichung der vereinbarten ESG-Ziele auch eine entsprechende Priorität zu geben, wird immer wieder empfohlen diese in das Bonussystem zu integrieren. Ich habe Dir hierzu im Blog bereits Hinweise gegeben: https://colettesternberg.blog/sollte-die-nachhaltigkeit-ins-verguetungssystem/ und https://colettesternberg.blog/teil-2-sollte-die-nachhaltigkeit-ins-verguetungssystem/. Aber auch hierbei gibt es eine große Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung wie ich gerade gestern in der FAZ entdecken musste:

Ich weiß, dass dies alles schon wieder Veränderungen bedeutet, aber dazu habe ich einen tollen motivierenden Appell in meiner FAZ gefunden:

Besonders imposant fand ich den folgenden Satz:

In einem Umfeld ständiger und radikaler Veränderung werden in Zukunft die Unternehmen erfolgreich sein, die selbst fortwährend in Bewegung bleiben. Dazu braucht es die Fähigkeit und die Bereitschaft zur ständigen Innovation und eine neue Art von Anschlussfähigkeit. Es gilt, mutig zu sein, neue Wege zu gehen und auch ungewohnte Kooperationen zu wagen.

Martina Merz Vorstandsvorsitzende Thyssenkrupp AG in FAZ 10.03.2023 Seite 22

Die Herstellung von Stahl ist sowas von CO2 intensiv und dennoch schaut die Vorstandsvorsitzende motiviert in diese Zukunft und kämpft nicht gegen die Neuerungen und beklagt sich über die Anforderungen aus Brüssel. Von dieser Grundeinstellung kann man sich was abschauen.

Mit diesem Mut sollte sich Deine Bank und auch Dein Aufsichts-/Verwaltungsrat an die Nachhaltigkeit wagen. 


März 2023

COLETTE STERNBERG

P.S.: „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ (Albert Einstein)

Fragen Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch an!

Klicken Sie auf den Button und füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir werden wir uns umgehend telefonisch bei Ihnen melden und Sie zu Ihrem Anliegen befragen.

Wir können Sie bei den folgenden Themen beraten: Aufsichts- und Verwaltungratsarbeit, Umsetzung von BaFin-Merkblättern, Seminare für Ihren Aufsichts- und Verwaltungsräte und individuelles Coaching.